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   RG, 21.12.1936 - 2 D 793/36   

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https://dejure.org/1936,222
RG, 21.12.1936 - 2 D 793/36 (https://dejure.org/1936,222)
RG, Entscheidung vom 21.12.1936 - 2 D 793/36 (https://dejure.org/1936,222)
RG, Entscheidung vom 21. Dezember 1936 - 2 D 793/36 (https://dejure.org/1936,222)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Haftet der Vertretene gemäß dem § 416 Abs. 1 RAbgO. auch dann für die Steuerzuwiderhandlung eines Vertreters, Verwalters oder Bevollmächtigten i. S. des § 107 RAbgO., wenn das Verfahren gegen ihn auf Grund des StraffreiheitsG. v. 7. August 1934 eingestellt worden ist? ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 71, 2
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 24.05.1955 - 1 StR 200/54
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  • BGH, 26.05.1956 - 2 StR 322/55

    Beantragung der Durchführung des selbstständigen Verfahrens durch das

    Falls die Strafkammer in der neuen Hauptverhandlung dazu kommt, eine Haftung der Firma B. & Co zu bejahen, trifft diese aber nur die gegen den Angeklagten L. ausgesprochene Geldstrafe und die hierauf treffenden Verfahrenskosten, nicht auch den Wertersatz (RGSt 71, 2, 4; 74, 368, 370).
  • BGH, 19.04.1956 - 4 StR 73/56

    Rechtsmittel

    Eine Mithaft als Brennereibesitzer nach § 110 a Abs. 2 BrMonG scheidet ebenfalls aus, weil diese Vorschriften nur auf Geldstrafen, also Hauptstrafen und Kosten, nicht auf den anstelle der Einziehung tretenden Wertersatz anzuwenden sind (RGSt 71, 2, 4; 74, 368, 370; HRR 1937, 918; Hartung, Steuerstrafrecht S 157 unter Nr. 4; Kühn, § 416 AbgO Anm. 5).
  • BGH, 10.11.1953 - 1 StR 768/52

    Rechtsmittel

    Die Einziehung kann zwar nicht unmittelbar auf § 416 Abs. 1 RAbgO gestützt werden, da sich diese Vorschrift nur auf die Geldstrafe als Hauptstrafe bezieht (RGSt 71, 2, 4).
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